Über uns

Die Geschäftsstelle der AWO in Bad Doberan
von links: Beate Zastrow, Kathrin Polz (vorne), Dagmar Formanowitz, Sylvia Auer, Grit Mahnke (vorne), Andrè Träder

Die Geschäftsstelle

Geschäftsführerin: Kathrin Polz

Geschäftsführer: André Träder

Finanzbuchhaltung: Dagmar Formanowitz

Finanzbuchhaltung: Sylvia Auer

Personal: Beate Zastrow

Verbandsreferentin: Grit Mahnke

Der Vorstand:

Vorsitzende: Monika Mätsch
Stellvertreter: Matthias Käker
Schatzmeisterin: Sylvia Stracke
Beisitzer: Ingrid Richau
Beisitzer: Prof. Dr. Bodo Wiegand-Hoffmeister
Beisitzer: Michael Bauer

Unsere 4 Ortsverbände:

Ortsverband/Stützpunkt Kühlungsborn
Ansprechpartnerin: Kathrin Schüning
ov.kuehlungsborn@awo-doberan.de

Ortsverband/Stützpunkt Rerik
Ansprechpartnerin: Christina Klinski
ov.rerik@awo-doberan.de

Ortsverband/Stützpunkt Kröpelin
Ansprechpartnerin: Roswitha Käker
ov.kroepelin@awo-doberan.de

Ortsverband/Stützpunkt Bad Doberan
Ansprechpartnerin: Marion Schendel
ov.doberan@awo-doberan.de

 

Kontakt zu den Ortsverbänden/Stützpunkten erhalten Sie zudem zentral über Frau Mahnke unter 038292-826700 oder info@awo-doberan.de

Hinweisgeber-System

Beschwerdemanagement/Interne Meldestelle

Das am 2. Juli 2023 in Kraft getretene Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) verpflichtet alle Beschäftigungsgeber ab einer bestimmten Größenordnung, interne Meldestellen einzurichten und zu betreiben, an die sich Beschäftigte wenden können. Der Regionalverband hat sich entschieden, von der Möglichkeit Gebrauch zu machen, die Aufgaben dieser internen Meldestelle (nachfolgend nur noch „Meldestelle“ genannt) an einen externen Dienstleister zu vergeben. Mit der Wahrnehmung dieser Aufgabe wurde die Rechtsanwaltskanzlei Tsambikakis & Partner Rechtsanwälte (www.tsambikakis.com) beauftragt.

Die Meldestelle soll helfen, etwaige Verstöße schnellstmöglich aufzuklären. Etwaige Missstände können frühzeitig abgestellt werden und weitergehende Schäden werden verhindert.

Wer kann sich mit einem Hinweis an die Meldestelle wenden?

Die Meldestelle ist ausschließlich für Hinweise von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Regionalverbandes gedacht. Das umfasst auch diejenigen, die zur Berufsbildung beschäftigt sind.
Die Meldestelle ist jedoch nicht für Hinweise von sonstigen dritten Personen bestimmt. Bewohner, Angehörige usw. können sich mit ihren Hinweisen also nicht an die Beschwerdestelle wenden! Hinweise von sonstigen dritten Personen werden daher von der Meldestelle auch nicht bearbeitet.

Welche Verstöße sind vom Hinweisgeberschutzgesetz erfasst?

  • Das HinSchG erfasst alle Verstöße, die strafbewehrt sind.
  • Ebenfalls erfasst es alle Verstöße, die bußgeldbewehrt sind, soweit die verletzte Vorschrift dem Schutz von Leben, Leib oder Gesundheit oder dem Schutz der Rechte von Beschäftigten oder ihrer Vertretungsorgane dient.
  • Schließlich findet sich im HinSchG ein Katalog weiterer Verstöße gegen Rechtsvorschriften des Bundes und der Länder sowie unmittelbar geltende Rechtsakte, der Europäischen Union.

Wenn Sie Zweifel haben, ob ein Hinweis, den Sie abgeben möchten, vom HinSchG erfasst ist, können Sie sich zur Klärung dieser Frage ebenfalls an die Meldestelle wenden.

Wer nimmt meinen Hinweis entgegen?

Hinweise werden auf Seiten der Rechtsanwaltskanzlei Tsambikakis & Partner von erfahrenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten entgegengenommen und bearbeitet. Beschäftigte können das Hinweisgeber-System auf verschiedenen Wegen erreichen:

Per E-Mail: hinweise@tsambikakis.com
Per Telefon: 0221 – 337723 – 0 (während der Bürozeiten)
Per Post:

Tsambikakis & Partner Rechtsanwälte
Meldestelle
Aggripinawerft 30/ Im Rheinauhafen
50668 Köln

Per Internet-Portal: https://tsambikakis.hinweis-portal.eu

oder über den QR-Code

QR Code Tsambikakis & Partner Rechtsanwälte

 

Über das Internet-Portal ist eine anonyme Kontaktaufnahme und Kommunikation mit den Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten möglich.

Link zum Hinweisgeberschutzgesetz
(Wird nachgereicht, sobald das Gesetz in Kraft ist.)